FAMILIENRECHT
Das Familienrecht erfordert neben der hohen fachlichen Kompetenz auch ein besonderes Einfühlungsvermögen und Sensibilität. Eine individuelle Betreuung und ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis sind unabdingbar.
Das Rechtsgebiet des Familienrechts zeichnet sich durch ein hohes Maß an Emotionalität und Komplexität aus. Durch die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei und zwei erfahrener Fachanwälte auf diesem Gebiet garantieren wir Ihnen neben der persönlichen Begleitung eine optimale und individuelle Beratung in allen Bereichen des Familienrechts.
Wir beraten Sie in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Konsequenzen für den Fall einer Scheidung. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei richten wir ein besonderes Augenmerk auf individuelle Beratung und wirtschaftlich angemessene Lösungen. Auf Wunsch bieten wir den Parteien daher auch ein Mediationsverfahren an. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
- Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Ehescheidung und ihre Folgen
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Unterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft u.a.
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht und Umgangsregelung
- Mediation